Anlage 4 GKStAV
Bibliographie
- Titel
- Verwendung von Gerichtskostenstemplern
- Redaktionelle Abkürzung
- GKStAV,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 35200
Gerichtszahlstelle des ____________________________ | |
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Nachweisung über mit Gerichtskostenstempler entrichtete Beträge | Lfd. Nr. der Liste: |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | ||||
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Einzahlungstag | Stand des Summenkontrollzählers (bei Dienstbeginn)1 | Tagessumme der Abdrucke | Absetzung laut Beleg(en) | Gesamtsumme der Einzahlungen des Tages2 | Kassenzeichen | Unterschrift Verwalter/in | ||||
Euro | /Cent | Euro | /Cent | Euro | /Cent | Euro | /Cent | |||
Die Summe der Spalten 2 und 3 muss gleich dem Eintrag in Spalte 2 für den nächsten Einzahlungstag sein.
Der Gesamtbetrag der Einzahlungen des Tages muss gleich der Differenz aus den Spalten 3 und 4 sein.