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  • ab 01.07.2012 (aktuelle Fassung)

Anlage 4 GKStAV

Bibliographie

Titel
Verwendung von Gerichtskostenstemplern
Redaktionelle Abkürzung
GKStAV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
35200
Gerichtszahlstelle des ____________________________
Nachweisung über mit Gerichtskostenstempler entrichtete BeträgeLfd. Nr. der Liste:

1234567
EinzahlungstagStand des Summenkontrollzählers (bei Dienstbeginn)1Tagessumme der AbdruckeAbsetzung laut Beleg(en)Gesamtsumme der Einzahlungen des Tages2KassenzeichenUnterschrift Verwalter/in
Euro/CentEuro/CentEuro/CentEuro/Cent

Die Summe der Spalten 2 und 3 muss gleich dem Eintrag in Spalte 2 für den nächsten Einzahlungstag sein.

Der Gesamtbetrag der Einzahlungen des Tages muss gleich der Differenz aus den Spalten 3 und 4 sein.