Art. 4 WaffRZustÄndV - Inkrafttreten
Bibliographie
- Titel
- Verordnung zur Änderung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Waffenrechts und zur Änderung der Verordnung zur Festsetzung des Vomhundertsatzes des auf die Einwohnerzahl der kreisangehörigen Gemeinden und der Samtgemeinden entfallenden Zuweisungsbetrages für die Aufgabenwahrnehmung im übertragenen Wirkungskreis
- Redaktionelle Abkürzung
- WaffRZustÄndV,NI
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- Keine FN
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Hannover, den 4. März 2023
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Behrens
Ministerin