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  • ab 01.01.2024 (aktuelle Fassung)

Art. 4 WaffRZustÄndV - Inkrafttreten

Bibliographie

Titel
Verordnung zur Änderung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Waffenrechts und zur Änderung der Verordnung zur Festsetzung des Vomhundertsatzes des auf die Einwohnerzahl der kreisangehörigen Gemeinden und der Samtgemeinden entfallenden Zuweisungsbetrages für die Aufgabenwahrnehmung im übertragenen Wirkungskreis
Redaktionelle Abkürzung
WaffRZustÄndV,NI
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
Keine FN

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

Hannover, den 4. März 2023

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Behrens
Ministerin