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  • ab 01.06.2021 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 DBStRdErl - Ziele und Aufgaben der Demokratiebildung in der Schule

Bibliographie

Titel
Stärkung der Demokratiebildung an öffentlichen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen sowie Schulen in freier Trägerschaft
Redaktionelle Abkürzung
DBStRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Schülerinnen und Schüler sollen im Rahmen der Demokratiebildung darauf vorbereitet werden, als mündige Bürgerinnen und Bürger kritisch und selbstreflexiv in demokratischen Aushandlungsprozessen mitzuwirken. Dies gilt in lokalen oder regionalen Zusammenhängen, auf nationaler, europäischer oder auch globaler Ebene. Hierzu bedarf es Demokratiekompetenzen, die Werte und Einstellungen, praktische Handlungsfähigkeiten sowie Wissen und kritisches Denken umfassen. Eine wichtige Stellung bei der Stärkung der Demokratiebildung in der Schule kommt dem Unterricht in den Fächern "Politik-Wirtschaft", "Politik", "Gesellschaftslehre" oder "Sachunterricht" zu.

Jungen Menschen politische Teilhabe zu ermöglichen und Partizipation zu stärken, ist ein zentrales Anliegen der Demokratiebildung. Dies teilt sie u. a. mit der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE), der Europabildung und der Global Citizenship Education der UNESCO.

Die Schule in der demokratischen Gesellschaft verwirklicht die Menschen- und Kinderrechte und schafft geeignete Strukturen, um allen Schülerinnen und Schülern eine Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben zu ermöglichen und eine sichere und partizipative Lernumgebung zu bieten. Das Erleben von Vielfalt und der positive Umgang mit Verschiedenheit als grundlegendem Wert in einer pluralistischen Demokratie sollen als gesellschaftliche Normalität in der Schule erfahrbar sein und pädagogisch gestaltet werden. Die Schule soll als Ort demokratischer Bildung und des friedlichen Zusammenlebens in ihrer Nachbarschaft, Kommune oder Region präsent und wahrnehmbar sein.

Die Schule ist der geeignete Ort, die Mündigkeit junger Menschen zu fördern und zu festigen sowie ihnen Teilhabe und Engagement zu ermöglichen, denn hier werden alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen erreicht. Die Demokratiebildung berücksichtigt die individuellen Voraussetzungen und fördert die Fähigkeiten und Interessen der Schülerinnen und Schüler. Demokratiebildung ist somit auch inklusive Bildung.

Die Demokratiebildung dient der Entwicklung und Festigung demokratischer Werte, Einstellungen und Haltungen sowie entsprechender personaler, fachlicher und sozialer Kompetenzen, die für die Institution Schule wie auch gesamtgesellschaftlich von Bedeutung sind. Sie trägt wesentlich zur Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler bei und leistet einen wichtigen Beitrag bei der Förderung von Chancengleichheit.

Die Schule ist kein wertneutraler Ort: Grundlegende demokratische Werte wie die Würde des Menschen, Freiheit und Gleichheit, Gerechtigkeit und Solidarität, Pluralismus und Gleichberechtigung sind verbindlich für die Demokratiebildung an Schulen. Grundlage hierfür bilden die allgemeinen Menschenrechte, die UN-Kinderrechtskonvention, die UN-Behindertenrechtskonvention, die Charta der Grundrechte der Europäischen Union und die im Grundgesetz verankerten Grundrechte. Dazu gehört, Standpunkte und Meinungen nicht zu tolerieren, die mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und den Menschenrechten unvereinbar sind. Keinesfalls dürfen sie seitens des schulischen Personals unkommentiert bleiben. Vielmehr sollten sie zum Anlass einer gemeinsamen Reflexion mit den Schülerinnen und Schülern dienen.

Gesellschaftliche Veränderungen, Krisen, Konflikte und Herausforderungen sollen im Unterricht regelmäßig zum Gegenstand kritisch-kontroverser Diskurse und Auseinandersetzungen gemacht werden. Dies geschieht gemäß dem "Beutelsbacher Konsens".

Zugleich sollen diese Auseinandersetzungen auf die demokratische Gestaltung gesellschaftlicher Gegenwarts- und Zukunftsfragen bezogen werden.

Fundierte Analyse-, Orientierungs-, Kritik-, Urteils-, Entscheidungs- und Handlungskompetenzen stellen wesentliche Bildungsziele dar, ebenso wie die damit verbundene Kompetenz zur friedlichen Lösung von Konflikten, zur politischen Streitkultur und zum reflektierten Umgang mit Medien.

Schülerinnen und Schülern soll im Unterricht und im Schulalltag systematisch demokratisches Handeln und damit verbunden Selbstwirksamkeitserfahrungen ermöglicht werden.

Demokratiebildung ist eng verknüpft mit einem weiten Diversitäts- bzw. Inklusionsbegriff, der alle Dimensionen von Verschiedenheit wie ethnokulturelle Herkunft, Religion und Weltanschauung, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Behinderung und den sozioökonomischen Status einschließt. Ziel ist es, Chancengleichheit herzustellen, Diskriminierung abzubauen und Vielfalt als positiven Wert zu betrachten und in der Schule zu leben.

Demokratiebildung setzt sich zudem kritisch-reflektiert mit Macht- und Herrschaftsverhältnissen sowie mit aus diesen resultierenden Formen der Exklusion und Benachteiligung auseinander, die sich auch in Bildung und Schule widerspiegeln. Um dem entgegenzuwirken und jeder Schülerin bzw. jedem Schüler Teilhabe zu gewährleisten, ist die Berücksichtigung diskriminierungs- und rassismuskritischer Konzepte in Unterricht und Schulkultur ein wesentlicher Bestandteil von Demokratiebildung. Darauf verweist insbesondere die "Frankfurter Erklärung für eine kritisch-emanzipatorische Politische Bildung".

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 8 des Runderlasses vom 11. Mai 2021 (SVBl. S. 293)