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  • ab 01.06.2021 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 DBStRdErl - Allgemeines

Bibliographie

Titel
Stärkung der Demokratiebildung an öffentlichen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen sowie Schulen in freier Trägerschaft
Redaktionelle Abkürzung
DBStRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Die Schule ist ein Lebens- und Lernort unserer Demokratie. Sie soll als ein demokratischer Erfahrungsraum ausgestaltet werden. Demokratiebildung ist daher in jeder öffentlichen Schule von Anfang an zu stärken und qualitativ und kontinuierlich weiterzuentwickeln. Ausgangs- und Bezugspunkt der Demokratiebildung ist der Bildungsauftrag nach § 2 Niedersächsisches Schulgesetz sowie für die öffentlichen allgemein bildenden Schulen der Orientierungsrahmen Schulqualität in Niedersachsen und für die berufsbildenden Schulen das Kernaufgabenmodell (KAM-BBS).

Der Erlass "Stärkung der Demokratiebildung an öffentlichen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen sowie Schulen in freier Trägerschaft" nimmt Bezug auf die Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zu Demokratiebildung, Menschenrechts- und Europabildung sowie zur Strategie "Bildung in der digitalen Welt". Weitere Grundlagen bilden der Referenzrahmen des Europarates "Kompetenzen für eine demokratische Kultur", der Erlass "Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) an öffentlichen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen sowie Schulen in freier Trägerschaft" sowie die Ziele des UNESCO-Programms "BNE 2030".

Anregungen zur Schulentwicklungsarbeit können der Anlage entnommen werden.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 8 des Runderlasses vom 11. Mai 2021 (SVBl. S. 293)