Abschnitt 3 DBStRdErl - Demokratiebildung als Element der Schul- und Unterrichtsqualität
Bibliographie
- Titel
- Stärkung der Demokratiebildung an öffentlichen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen sowie Schulen in freier Trägerschaft
- Redaktionelle Abkürzung
- DBStRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
Demokratiebildung reicht weit über Kompetenz- und Wissensvermittlung in einzelnen Fächern, berufsbezogenen und berufsübergreifenden Lernbereichen hinaus. Sie stellt vielmehr ein wichtiges Kriterium von Unterrichts- und Schulqualität insgesamt dar. Im Kern geht es dabei um die Frage, wie die Schule dazu beitragen kann,
dass junge Menschen befähigt werden, ein Bewusstsein und eine Haltung als demokratische Bürgerinnen und Bürger zu entwickeln und
dass alle am Schulleben Beteiligten motiviert und darin gestärkt werden, sich aktiv gestaltend in Schule und am Gemeinwesen zu beteiligen.
Zur Erreichung dieser Ziele sind
wirksame direkte und repräsentative Partizipationsstrukturen,
ein konsequent kooperatives und kollaboratives Lernen und Arbeiten,
eine dialogorientierte Kommunikation,
ein konstruktiver Umgang mit Konflikten,
wesentliche Voraussetzungen.
Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 8 des Runderlasses vom 11. Mai 2021 (SVBl. S. 293)