Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 01.06.2021 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 DBStRdErl - Demokratiebildung als Element der Schul- und Unterrichtsqualität

Bibliographie

Titel
Stärkung der Demokratiebildung an öffentlichen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen sowie Schulen in freier Trägerschaft
Redaktionelle Abkürzung
DBStRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Demokratiebildung reicht weit über Kompetenz- und Wissensvermittlung in einzelnen Fächern, berufsbezogenen und berufsübergreifenden Lernbereichen hinaus. Sie stellt vielmehr ein wichtiges Kriterium von Unterrichts- und Schulqualität insgesamt dar. Im Kern geht es dabei um die Frage, wie die Schule dazu beitragen kann,

  • dass junge Menschen befähigt werden, ein Bewusstsein und eine Haltung als demokratische Bürgerinnen und Bürger zu entwickeln und

  • dass alle am Schulleben Beteiligten motiviert und darin gestärkt werden, sich aktiv gestaltend in Schule und am Gemeinwesen zu beteiligen.

Zur Erreichung dieser Ziele sind

  • wirksame direkte und repräsentative Partizipationsstrukturen,

  • ein konsequent kooperatives und kollaboratives Lernen und Arbeiten,

  • eine dialogorientierte Kommunikation,

  • ein konstruktiver Umgang mit Konflikten,

wesentliche Voraussetzungen.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 8 des Runderlasses vom 11. Mai 2021 (SVBl. S. 293)