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  • ab 10.02.2024 (aktuelle Fassung)

Niedersächsisches Gesetz zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse (NBKAG)

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Gesetz zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse (NBKAG)
Amtliche Abkürzung
NBKAG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20300

Vom 8. Februar 2024 (Nds. GVBl. 2024 Nrn. 9, 18 - VORIS 20300 -) (1)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Übergangsregelung für Jahresabschlüsse und konsolidierte Gesamtabschlüsse1
Übergangsregelungen für Jahresabschlussprüfungen2

Artikel 1 des Gesetzes zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse sowie zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit, des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes und des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz vom 8. Februar 2024 (Nds. GVBl. 2024 Nrn. 9, 18)