Abschnitt 2 PolAuslRdErl - Art und Umfang der Auslagen
Bibliographie
- Titel
- Auslagen der Polizei in Straf- und Bußgeldverfahren
- Redaktionelle Abkürzung
- PolAuslRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21011
Art und Umfang der polizeilichen Auslagen, die gegenüber der oder dem Kostenpflichtigen geltend gemacht werden können, sind für das Strafverfahren in den Nummern 9000 ff. des Kostenverzeichnisses zum GKG (im Folgenden: KV GKG) und für das Bußgeldverfahren in § 107 Abs. 3 und 5 OWiG abschließend geregelt. Erläuterungen zu den Auslagentatbeständen ergeben sich aus der Anlage.
Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 5 des RdErl. vom 15. Januar 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 62, Nds. RPfl. Nr. 11/2024 S. 354)