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Erster Staatsvertrag zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG

Bibliographie

Titel
Erster Staatsvertrag zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG
Redaktionelle Abkürzung
GGArt.91cAStVÄndStV,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20500

Vom 15./21. März 2019 (Nds. GVBl. S. 143 - VORIS 20500 -) (1)

Red. Anm.: Verkündet durch das Gesetz zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG vom 20. Juni 2019 (Nds. GVBl. S. 143)

Das Land Baden-Württemberg,

der Freistaat Bayern,

das Land Berlin,

das Land Brandenburg,

die Freie Hansestadt Bremen,

die Freie und Hansestadt Hamburg,

das Land Hessen,

das Land Mecklenburg-Vorpommern,

das Land Niedersachsen,

das Land Nordrhein-Westfalen,

das Land Rheinland-Pfalz,

das Saarland,

der Freistaat Sachsen,

das Land Sachsen-Anhalt,

das Land Schleswig-Holstein und

der Freistaat Thüringen

sowie die

Bundesrepublik Deutschland (im Weiteren "der Bund" genannt)

schließen nachstehenden Staatsvertrag:

Redaktionelle InhaltsübersichtArtikel
Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG1
Bekanntmachungserlaubnis2
Inkrafttreten3

Bekanntmachung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Ersten Staatsvertrages zur Änderung des Vertrages über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen des Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG

Vom 10. Oktober 2019 (Nds. GVBl. S. 313)

Aufgrund des Artikels 1 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Vertrages über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG - vom 20. Juni 2019 (Nds. GVBl. S. 143) wird bekannt gemacht, dass der Staatsvertrag nach seinem Artikel 3 Abs. 1 Satz 1 am 1. Oktober 2019 in Kraft getreten ist.