Erster Staatsvertrag zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG
Bibliographie
- Titel
- Erster Staatsvertrag zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG
- Redaktionelle Abkürzung
- GGArt.91cAStVÄndStV,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20500
Vom 15./21. März 2019 (Nds. GVBl. S. 143 - VORIS 20500 -) (1)
Red. Anm.: Verkündet durch das Gesetz zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG vom 20. Juni 2019 (Nds. GVBl. S. 143)
Das Land Baden-Württemberg,
der Freistaat Bayern,
das Land Berlin,
das Land Brandenburg,
die Freie Hansestadt Bremen,
die Freie und Hansestadt Hamburg,
das Land Hessen,
das Land Mecklenburg-Vorpommern,
das Land Niedersachsen,
das Land Nordrhein-Westfalen,
das Land Rheinland-Pfalz,
das Saarland,
der Freistaat Sachsen,
das Land Sachsen-Anhalt,
das Land Schleswig-Holstein und
der Freistaat Thüringen
sowie die
Bundesrepublik Deutschland (im Weiteren "der Bund" genannt)
schließen nachstehenden Staatsvertrag:
Redaktionelle Inhaltsübersicht | Artikel |
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Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG | 1 |
Bekanntmachungserlaubnis | 2 |
Inkrafttreten | 3 |
Bekanntmachung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Ersten Staatsvertrages zur Änderung des Vertrages über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen des Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG
Vom 10. Oktober 2019 (Nds. GVBl. S. 313)
Aufgrund des Artikels 1 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Vertrages über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG - vom 20. Juni 2019 (Nds. GVBl. S. 143) wird bekannt gemacht, dass der Staatsvertrag nach seinem Artikel 3 Abs. 1 Satz 1 am 1. Oktober 2019 in Kraft getreten ist.