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  • ab 05.12.2008 (aktuelle Fassung)

§ 3 GlüSpAbgLaiMFV - Vorlage der Vergabeplanung

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Förderung von Ensembles der instrumentalen oder vokalen Laienmusik aus Glücksspielabgaben
Redaktionelle Abkürzung
GlüSpAbgLaiMFV,NI
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21013

Der Landesmusikrat Niedersachsen e. V. legt dem Fachministerium bis zum 30. November die Planung für die im laufenden Jahr beabsichtigte Verteilung der Mittel aus der Finanzhilfe vor.