Abschnitt 4 LMÜBZARdErl - Schlussbestimmung
Bibliographie
- Titel
- Zusammenarbeit zwischen den für die Zulassung und Überwachung von Lebensmittelbetrieben nach Lebensmittelrecht zuständigen Behörden
- Redaktionelle Abkürzung
- LMÜBZARdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78500
Dieser RdErl. tritt am 27. 9. 2023 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2028 außer Kraft.
Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 4 des RdErl. vom 27. September 2023 (Nds. MBl. S. 704)
An
die Landkreise, kreisfreien Städte, Region Hannover und den Zweckverband Veterinäramt JadeWeser
das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit