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  • ab 27.09.2023 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 LMÜBZARdErl - Schlussbestimmung

Bibliographie

Titel
Zusammenarbeit zwischen den für die Zulassung und Überwachung von Lebensmittelbetrieben nach Lebensmittelrecht zuständigen Behörden
Redaktionelle Abkürzung
LMÜBZARdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78500

Dieser RdErl. tritt am 27. 9. 2023 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2028 außer Kraft.

Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 4 des RdErl. vom 27. September 2023 (Nds. MBl. S. 704)

An
die Landkreise, kreisfreien Städte, Region Hannover und den Zweckverband Veterinäramt JadeWeser
das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit