Abschnitt 5 BodezeFöRL - 5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Bibliographie
- Titel
- Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Bodenzwischenerwerbs
- Redaktionelle Abkürzung
- BodezeFöRL,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78340000000028
5.1
Zuwendungsart: Projektförderung.
5.2
Finanzierungsart: Anteilsfinanzierung.
5.3
Form: nichtrückzahlbare Zuwendung (Zinszuschüsse).
5.4
Dem Siedlungsunternehmen kann für ein von ihm aufgenommenes Kapitalmarktdarlehen bis zu 90 v. H. der Ankaufskosten des Bodenzwischenerwerbs Zinsverbilligung bis zu 4 v. H. gewährt werden.
5.5
Die Zinsverbilligung wird bis zur Verwendung des Grundstücks durch das Siedlungsunternehmen, längstens auf die Dauer von fünf Jahren gewährt.