§ 36 APVO-TD - Aufstiegsprüfung
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für bestimmte Fachbereiche in der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Technische Dienste (APVO-TD)
- Amtliche Abkürzung
- APVO-TD
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20411
(1) Die Aufstiegsprüfung ist die Laufbahnprüfung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 für den Fachbereich Vermessungs- und Liegenschaftswesen.
(2) 1Für die Aufstiegsprüfung sind die §§ 8 bis 18 entsprechend anzuwenden. 2Abweichend von § 13 Abs. 2 Satz 1 wird zur Ermittlung der Gesamtnote der Aufstiegsprüfung der Mittelwert der Punktzahl der Lehrgangsgesamtnote und der Punktzahl der Prüfungsnote errechnet.