Art. 7 HVPFlutStV - Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Bibliographie
- Titel
- Staatsvertrag über die Flutung der Havelpolder und die Einrichtung einer gemeinsamen Schiedsstelle
- Redaktionelle Abkürzung
- HVPFlutStV,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 28200
(1) Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation der Länder. Die Ratifikationsurkunden werden beim Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg hinterlegt. Der Vertrag tritt am ersten Tag nach Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde in Kraft (1).
(2) Gleichzeitig tritt der Staatsvertrag über die Flutung der Havelpolder und die Einrichtung einer gemeinsamen Schiedsstelle vom 6. März 2008 außer Kraft.
Bekanntmachung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Staatsvertrages über die Flutung der Havelpolder und die Errichtung einer gemeinsamen Schiedsstelle
Vom 26. August 2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 72)
Aufgrund des Artikels 1 Abs. 3 des Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die Flutung der Havelpolder und die Errichtung einer gemeinsamen Schiedsstelle vom 8. Februar 2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 10) wird bekannt gemacht, dass der Staatsvertrag nach seinem Artikel 7 Abs. 1 Satz 3 am 13. August 2024 in Kraft getreten ist.
Für das Land Brandenburg:
Der Ministerpräsident
vertreten durch den Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
Potsdam, 13. 7. 2023
Axel Vogel
Für das Land Sachsen-Anhalt:
Der Ministerpräsident
vertreten durch den Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt
Magdeburg, 31. 7. 2023
Willingmann
Für das Land Mecklenburg-Vorpommern:
Die Ministerpräsidentin
vertreten durch den Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft,
ländliche Räume und Umwelt
Schwerin, 10. 8. 2023
Till Backhaus
Für das Land Niedersachsen:
Der Ministerpräsident
vertreten durch den Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Hannover, 15. 8. 2023
Christian Meyer
Für das Land Schleswig-Holstein:
Der Ministerpräsident
vertreten durch den Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Kiel, 16. 9. 2023
T. Goldschmidt
Für die Bundesrepublik Deutschland:
Der Präsident der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
Bonn, 26. 9. 2023
Dirk Schwardmann