Anlage RL BetrREff-Erl - Tabelle Scoring-Modell
Bibliographie
- Titel
- Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben zur Optimierung der betrieblichen Ressourceneffizienz und zur Förderung der Kreislaufwirtschaft (Richtlinien "Betriebliche Ressourceneffizienz")
- Redaktionelle Abkürzung
- RL BetrREff-Erl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 28010
Bei der Bewertung der beantragten Maßnahmen gemäß Nummer 4.5 der Richtlinien werden insgesamt maximal 100 Punkte vergeben, davon bis zu 60 Punkte anhand fachspezifischer, bis zu 10 Punkte für Kooperationen und bis zu 30 Punkte anhand des Kriteriums "Querschnittsziele".
Für eine Förderwürdigkeit müssen in dem Bewertungsblock "Richtlinienspezifische fachliche Bewertungskomponenten" mindestens 40 Punkte und in dem Bewertungsblock "Querschnittsziele" mindestens 20 Punkte erreicht werden. Die Kriterien werden wie folgt gewichtet:
Stand 26. 1. 2022
Kriterium | Höchstpunktzahl | Bewertung (Punkte) | Bewertungsmaßstäbe | Kriterien und Hinweise zur Prüfung | ||||
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1. | Richtlinienspezifische fachliche Bewertungskomponenten | 60 | ||||||
1.1 | Qualität des Gesamtkonzepts | 10 | 0 | Keine klare Gliederung und innere Logik erkennbar | Beispiel Struktur Gesamtkonzept: | |||
- | Problemstellung | |||||||
1-9 | Gliederung und/oder innere Logik bedingt erkennbar | - | Konkreter Handlungsbedarf | |||||
- | Umsetzung/Maßnahmen | |||||||
10 | Klare Gliederung und innere Logik gut erkennbar | |||||||
- | Finanzierungsplan | |||||||
- | Zeitplan | |||||||
1.2 Größe des Unternehmens | 5 | 0 | Mittleres Unternehmen | |||||
3 | Kleines Unternehmen | |||||||
5 | Kleinstunternehmen und Handwerksbetriebe | |||||||
1.3 Die erwartete Material-/(Energie)einsparung dargestellt als Menge vermiedener Abfälle | 35 | 0 bis 35 | Investitionssumme unter Berücksichtigung der projektspezifischen Gesamteinsparung in Relation zur Gesamtheit der Fördervorhaben. | Die spezifischen Kosten sind das vorrangige Kriterium. | ||||
Bezugsgröße ist die im Vergleich durchschnittliche projektspezifische Gesamteinsparung ist neutral, eine überdurchschnittlich abweichende Gesamteinsparung führt zu Zuschlägen. | ||||||||
Für eine Vergleichbarkeit der Projekte ist eine Umrechnung in CO2-Aquivalente erforderlich. | ||||||||
Bei der Kombination Material- und gleichzeitig Energieeinsparung ist ein Zusatzkriterium der erwartete Rückgang der Treibhausgasemissionen durch Energieeinsparung | Die jeweilige Materialeinsparung ist vom Antragsteller durch eingesparte CO2-Äquivalente in Niedersachsen darzulegen, damit eine Vergleichbarkeit der Projekte gegeben ist. | |||||||
1.4 Innovativer Projektansatz | 10 | 5 | Das Vorhaben geht über den branchenbezogenen Stand der Technik hinaus. | |||||
10 | Neuheit in Niedersachsen (weniger als drei vergleichbare Projekte in Niedersachsen) | |||||||
2. Kooperation | 10 | |||||||
Das Projekt zeichnet sich durch einen kooperativen Ansatz aus (Zusammenarbeit mehrerer relevanter Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft, usw.). | 0 | Das Projekt hat keinen kooperativen Ansatz. | ||||||
5 | Bei dem Projekt findet eine Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen/relevanter Akteure in Form von aktiver Einbindung und Abstimmung statt. | |||||||
10 | Es handelt sich um ein Kooperationsprojekt mehrerer Projektpartner aus dem In- und Ausland; d. h. mehrere Unternehmen/relevante Akteure (Projektträgerschaft einschließlich gemeinsame Finanzierung des Projekts). | |||||||
3. Querschnittsziele | 30 | |||||||
3 A: Gleichstellung | 5 | Der Antragsteller hat im Unternehmen: | Elemente der Gleichstellung der Geschlechter sind beispielsweise die Berufung einer Gleichstellungsbeauftragten, die Existenz eines Gleichstellungskonzepts im Unternehmen, die Berücksichtigung von Gleichstellungsaspekten im Vorhaben oder die Verwendung gendergerechter Ansprache bei der Kommunikation der Ergebnisse | |||||
0 | - | keine Elemente zur Gleichstellung implementiert; | ||||||
5 | - | Elemente, die der Gleichstellung dienlich sind, implementiert. | ||||||
Die Maßnahmen zur Gleichstellung sind in Relation zur Größe des antragstellenden Unternehmens zu bewerten. | ||||||||
3 B: Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung | 5 | 0 | Das Kriterium der Barrierefreiheit wird im beantragten Vorhaben nicht berücksichtigt. | Beispielhafte vorhabenbezogene Kriterien sind Zugänglichkeit und Bedienbarkeit. | ||||
5 | Das Kriterium der Barrierefreiheit wird im beantragten Vorhaben angemessen berücksichtigt und sichergestellt. | |||||||
3 C: Nachhaltige Entwicklung (Prioritäres Querschnittsziel) | 14 | 0 | Die aufgeführten Nachhaltigkeitskriterien bleiben im Vorhaben weitgehend unberücksichtigt. | Heranzuziehende Nachhaltigkeitskriterien sind: | ||||
- | Material- (einschließlich Rohstoff-) und Energieeffizienz (Aufwand je Einheit) | |||||||
1-13 | Die Nachhaltigkeitskriterien werden im Vorhaben teilweise berücksichtigt. | |||||||
- | Eintrittswahrscheinlichkeit eines Reboundeffekts (in der Summe höhere Lasten durch anderweitige Nutzung freiwerdender Mittel einer Einsparung) | |||||||
14 | Die Nachhaltigkeitskriterien werden im Vorhaben umfassend berücksichtigt. | |||||||
- | Fortschritt in der (technischen) Entwicklung | |||||||
- | Einsatz Erneuerbarer Energien/Nachwachsender Rohstoffe | |||||||
- | Schadstoffreduzierung | |||||||
-- | Reduktion der Betriebskosten | |||||||
- | Finanzierbarkeit (Eigenkapital-/Fremdkapitaleinsatz) | |||||||
- | Breitenwirkung/-nutzen | |||||||
- | Lebensdauer | |||||||
- | Betrachtung von Lebenszykluskosten. | |||||||
3 D: Gute Arbeit | 6 | 2 | Tarifbindung und Mitbestimmung im Unternehmen werden praktiziert. | Kriterien für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Unternehmen sind beispielsweise flexible Arbeitszeiten und Arbeitsorganisation, Elternzeit und Elternförderung, Kinderbetreuung, Angebote bei häuslicher Betreuung von nahen Angehörigen, Teilzeitarbeitsmodelle und Telearbeitsmodelle. | ||||
2 | Das Unternehmen bildet aus. | |||||||
2 | Das Unternehmen fördert aktiv die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. | |||||||
Die Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind in Relation zur Größe des antragstellenden Unternehmens zu bewerten. |
Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8.1 des Erl. vom 9. November 2022 (Nds. MBl. S. 1448)