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  • ab 16.07.2020 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 SVJuDAAV - Gegenstand und Geltungsbereich

Bibliographie

Titel
Dienstanweisung über den Umgang mit Sicherheitsvorfällen in der niedersächsischen Justiz
Redaktionelle Abkürzung
SVJuDAAV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
31600

Diese Dienstanweisung regelt auf der Grundlage der Informationssicherheitsrichtlinie über den strukturierten Umgang mit Sicherheitsvorfällen (ISRL-ISi-Vorfälle) - Gem. RdErl. d. Ml, d. StK u. d. übr. Min. v. 1. 11. 2017 - CIO-02850/0110-0011 - Nds. MBl. 2017, 1463) - die organisatorischen Rahmenbedingungen zum Umgang mit Sicherheitsvorfällen. Sie verfolgt das Ziel, durch eine abgestimmte, schnelle und wirksame Reaktion auf Sicherheitsvorfälle Folgen für die Informationen der niedersächsischen Justiz abzuwehren und die Informationssicherheit kontinuierlich zu verbessern.

Unberührt von dieser Dienstanweisung bleiben

a) spezielle Regelungen, die der Zentrale IT-Betrieb Niedersächsische Justiz (ZIB) ausschließlich für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erlassen hat;

b) sonstige Melde- und Berichtspflichten bei außerordentlichen Vorkommnissen im Justizvollzug, bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie

c) Meldungen von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde.

Diese Dienstanweisung gilt für alle Bediensteten der niedersächsischen Justiz.