Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 16.07.2020 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 5 SVJuDAAV - Inkrafttreten

Bibliographie

Titel
Dienstanweisung über den Umgang mit Sicherheitsvorfällen in der niedersächsischen Justiz
Redaktionelle Abkürzung
SVJuDAAV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
31600

Diese Dienstanweisung tritt am Tag nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.