§ 1 GAE-UStVO - Festsetzung der Schlüsselzahlen
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer sowie über die Gewerbesteuerumlage
- Redaktionelle Abkürzung
- GAE-UStVO,NI
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20310000400000
(1) Der auf die Gemeinden entfallende Anteil an der Einkommensteuer wird nach den Schlüsselzahlen der Anlage 1 aufgeteilt. Der auf die Gemeinden entfallende Anteil an der Umsatzsteuer wird nach den Schlüsselzahlen der Anlage 2 aufgeteilt.
(2) In Fällen kommunaler Neugliederung sind bis zur Neufestsetzung der Schlüsselzahlen die Schlüsselzahlen der betroffenen Gemeinden den neu- oder umgebildeten Gemeinden im Verhältnis der in sie aufgenommenen Einwohnerinnen und Einwohner zuzurechnen.