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  • ab 01.01.2000 (aktuelle Fassung)

§ 1 GAE-UStVO - Festsetzung der Schlüsselzahlen

Bibliographie

Titel
Verordnung über den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer sowie über die Gewerbesteuerumlage
Redaktionelle Abkürzung
GAE-UStVO,NI
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20310000400000

(1) Der auf die Gemeinden entfallende Anteil an der Einkommensteuer wird nach den Schlüsselzahlen der Anlage 1 aufgeteilt. Der auf die Gemeinden entfallende Anteil an der Umsatzsteuer wird nach den Schlüsselzahlen der Anlage 2 aufgeteilt.

(2) In Fällen kommunaler Neugliederung sind bis zur Neufestsetzung der Schlüsselzahlen die Schlüsselzahlen der betroffenen Gemeinden den neu- oder umgebildeten Gemeinden im Verhältnis der in sie aufgenommenen Einwohnerinnen und Einwohner zuzurechnen.