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Art. 5 ZLS-Abk - Schiedsklausel

Bibliographie

Titel
Abkommen über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik
Redaktionelle Abkürzung
ZLS-Abk,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
81640030000000

Streitigkeiten aus diesem Abkommen werden durch ein Schiedsgericht entschieden. Es gilt der als Anlage beigefügte Schiedsvertrag.