Versionsverlauf

Pflichtfeld

Art. 5 ZStGefStoffA - Allgemeines

Bibliographie

Titel
Abkommen über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Meß- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts
Redaktionelle Abkürzung
ZStGefStoffA,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
81640030000000

Das Land Hessen errichtet die Akkreditierungsstelle der Länder für Meß- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts (AKMP) unter dieser Bezeichnung als Organisationseinheit der Zentralstelle für Arbeitsschutz (ZfA) in der Hessischen Landesanstalt für Umwelt in Kassel.