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  • ab 01.06.2021 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 DBStRdErl - Maßnahmen zur Stärkung und Entwicklung der Demokratiebildung an Schulen

Bibliographie

Titel
Stärkung der Demokratiebildung an öffentlichen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen sowie Schulen in freier Trägerschaft
Redaktionelle Abkürzung
DBStRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Die Förderung der Demokratiebildung ist eine Aufgabe der gesamten Schulgemeinschaft und soll auf allen Ebenen qualitativ gestärkt und weiterentwickelt werden. Dies bedeutet, dass die pädagogischen und schulorganisatorischen Gremien einen Beitrag im Sinne der oben genannten Ziele leisten. Die Voraussetzungen und bereits bestehenden Strukturen an der jeweiligen Schule werden dabei berücksichtigt und in den Prozess integriert.

Die Schule stärkt die Demokratiebildung als Querschnittsaufgabe im Unterricht aller Fächer bzw. der berufsbezogenen und berufsübergreifenden Lernbereiche im berufsbildenden Schulwesen. Darüber hinaus wird sie in außerunterrichtlichen Bildungsangeboten, in der Schulkultur und -organisation, der Personalentwicklung und Gremienarbeit sowie in der Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnerinnen und Partnern etabliert. Für den berufsbildenden Bereich spielen die Betriebe, Verbände und Träger dabei eine wichtige Rolle.

An berufsbildenden Schulen ist die Stärkung der Demokratiebildung in den Zielvereinbarungsprozess zu integrieren. An allgemein bildenden Schulen sollte die Stärkung der Demokratiebildung im Schulprogramm verankert werden, an Ganztagsschulen darüber hinaus im Ganztagskonzept.

Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter initiiert, steuert und verantwortet den Gesamtprozess, fördert Engagement und Eigenverantwortung beteiligter schulischer Akteurinnen und Akteure, unterstützt die multiprofessionelle Zusammenarbeit und ermöglicht auch innovative pädagogische Ansätze und Beteiligungsformen. Darüber hinaus integriert die Schulleitung die Demokratiebildung in das schuleigene Fortbildungskonzept bzw. in entsprechende Fortbildungsplanungen und fördert aktiv die Qualifizierung des pädagogischen Personals.

Die Entwicklung einer partizipationsorientierten demokratischen Schulkultur kann durch eine Vielzahl abgestimmter Maßnahmen, wie z. B. durch die Einrichtung von Klassenräten, Schülerinnen- / Schülerparlamenten, von Schülerinnen und Schülern selbstverwaltete Arbeitsgemeinschaften, Vollversammlungen, Projektlernen, die (Weiter-)Entwicklung einer Feedbackkultur oder die Stärkung von Peer-Learning, gefördert werden. Geeignet sind zudem pädagogische Ansätze, die in freieren Formaten Eigenverantwortung und Selbstwirksamkeit stärken. Hierzu können auch Angebote im Rahmen des Ganztags beitragen.

Demokratiebildung erfordert auch die Öffnung der Schule nach außen, d.h. sie entwickelt und stärkt Kooperationen mit staatlichen und zivilgesellschaftlichen Einrichtungen und Personen sowie betrieblichen Partnerinnen und Partnern, mit Einrichtungen der Jugendhilfe, Beteiligungsmöglichkeiten auf lokaler Ebene wie Jugendparlamenten oder Jugendzentren, Kommunen, Gedenkstätten, Museen und weiteren außerschulischen Lernorten. Ziel ist es, vielfältige Anlässe und Lerngelegenheiten für soziales Engagement und politische Partizipation zu schaffen. Dies schließt Formen des Globalen Lernens, internationale Partnerschaften und europabezogene Aktivitäten ausdrücklich ein.

Die Teilnahme an einschlägigen Wettbewerben der Politischen Bildung kann Schulen neue Impulse bei der Verankerung und Stärkung der Demokratiebildung verleihen.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 8 des Runderlasses vom 11. Mai 2021 (SVBl. S. 293)