Art. 1 JVA HSand-ZustAbkG
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zu dem Abkommen zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Zuständigkeit hamburgischer Gerichte für gerichtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit der Vollstreckung und dem Vollzug von Jugendarrest, Untersuchungshaft, Jugendstrafe und Freiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt Hahnöfersand
- Redaktionelle Abkürzung
- JVA HSand-ZustAbkG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 34210
(1) Dem am 10./17. Dezember 2019 unterzeichneten Abkommen zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Zuständigkeit hamburgischer Gerichte für gerichtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit der Vollstreckung und dem Vollzug von Jugendarrest, Untersuchungshaft, Jugendstrafe und Freiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt Hahnöfersand wird zugestimmt.
(2) Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
(3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 6 Abs. 1 Satz 2 in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.