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  • ab 01.07.2012 (aktuelle Fassung)

Anlage 5 GKStAV

Bibliographie

Titel
Verwendung von Gerichtskostenstemplern
Redaktionelle Abkürzung
GKStAV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
35200
Gerichtskostenannahmestelle des __________________________
Nachweisung über mit Gerichtskostenstempler entrichtete BeträgeLfd. Nr. der Liste:

12345678
EinzahlungstagKassenbestand des VortagesStand des Summenkontrollzählers (bei Dienstbeginn) 1Tagesumme der AbdruckeAbsetzung laut Beleg(en)Ablieferung laut Zahlungsanzeige Endbestand
- Bargeld -2
Unterschrift
Verwalter/in
Euro/CentEuro/CentEuro/CentEuro/CentEuro/CentEuro/Cent

Die Summe der Spalten 3 und 4 muss gleich dem Eintrag in Spalte 3 für den nächsten Einzahlungstag sein.

Der Endbestand - Bargeld - muss gleich der Summe der Spalten 2 und 4 abzüglich der Beträge aus den Spalten 5 und 6 sein.