Abschnitt 2 VV NMeldVO - zu § 5 (Datenübermittlungen an die Landesstatistikbehörde)
Bibliographie
- Titel
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Niedersächsischen Meldedatenverordnung (VV NMeldVO)
- Amtliche Abkürzung
- VV NMeldVO
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21040
2.1 § 5 Abs. 1
Bei der regelmäßigen Datenübermittlung nach § 5 Abs. 1 NMeldVO sind die folgenden DSMeld-Blätter/NDSMeld-Blätter zu verwenden:
2.1.1 § 5 Abs. 1 Satz 1
Datum | DSMeld-Blatt/NDSMeld-Blatt |
---|---|
Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch der Staat | 0601, 0602, 0603 |
Geschlecht | 0701 |
derzeitige Staatsangehörigkeiten | 1001 |
rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft | 1101, 1104 |
bisheriger und neuer Wohnort sowie Wohnungsstatus am bisherigen und neuen Wohnort | 1200, 1201 bis 1203, 1213, 1223, 1232 |
Datum des Einzugs in die neue alleinige Wohnung oder Hauptwohnung oder Datum des Auszugs aus der bisherigen alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung | 1301, 1306 |
Datum des Wechsels des Wohnungsstatus einer Nebenwohnung zur alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung | 1301a |
zusätzlich bei Zuzug aus dem Ausland: Datum des letzten Wegzugs vom Inland in das Ausland | 1314 |
zusätzlich bei Abmeldung ins Ausland mit Angabe des Zielgebiets oder bei Abmeldung ohne Angabe des Zielgebiets: Datum des letzten Zuzugs aus dem Ausland | 1305 |
die Tatsache der An- oder Abmeldung von Amts wegen | 1308, 1309 |
Familienstand | 1401 |
2.1.2 § 5 Abs. 1 Satz 2
Datum | DSMeld-Blatt/NDSMeld-Blatt |
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Ordnungsmerkmal der Meldebehörde | 7001 |
letzte frühere und derzeitige Anschrift | 1205, 1206 und 1208 |
2.2 § 5 Abs. 2
Bei der regelmäßigen Datenübermittlung nach § 5 Abs. 2 NMeldVO dürfen die folgenden DSMeld-Blätter/NDSMeld-Blätter verwendet werden:
2.2.1 § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1
Datum | DSMeld-Blatt/NDSMeld-Blatt |
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Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch der Staat | 0601, 0602, 0603 |
Geschlecht | 0701 |
Wohnort | 1201 bis 1203 |
Datum des Erwerbs oder des Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit | 1003 |
bei Aufgabe der deutschen Staatsangehörigkeit: neu erworbene Staatsangehörigkeit | 1001 |
bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit: bisherige Staatsangehörigkeit | 1001 |
Familienstand | 1401 |
2.2.2 § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2
Datum | DSMeld-Blatt/NDSMeld-Blatt |
---|---|
Geburtsdatum | 0601 |
Geschlecht | 0701 |
derzeitige Staatsangehörigkeiten | 1001 |
Wohnort | 1201 bis 1203 |
Angabe darüber, ob es sich um eine Ehescheidung oder um die Aufhebung einer Ehe oder einer Lebenspartnerschaft handelt | 1405 |
Tag der Beendigung der Ehe oder der Lebenspartnerschaft | 1406 |
2.2.3 § 5 Abs. 2 Satz 2
Datum | DSMeld-Blatt/NDSMeld-Blatt |
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Ordnungsmerkmal der Meldebehörde | 7001 |
Anschrift | 1205, 1206 und 1208 |