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  • ab 01.04.2023 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 GlErl - Gliederung und Sollstärke der Einheiten

Bibliographie

Titel
Gliederung und Sollstärke der Einheiten im Katastrophenschutz (Gliederungserlass)
Redaktionelle Abkürzung
GlErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21100

2.1 Die Gliederung und Sollstärke der Einheiten und Einsatzkontingente bestimmen sich nach den von der obersten Katastrophenschutzbehörde veröffentlichen Stärke- und Ausstattungsnachweisungen (KatS-StAN NDS). Ein nicht offizielles Anlagenverzeichnis beinhaltet die Anlage 1 . Die KatS-StAN NDS können über die Internetseite des MI über den Pfad "Themen > Innere Sicherheit > Brand- & Katastrophenschutz > Katastrophenschutz" als PDF heruntergeladen werden und sind Bestandteil dieses RdErl.

2.2 Für den Einsatz der Einheiten kann die oberste Katastrophenschutzbehörde ergänzende Dienstvorschriften und Einsatzkonzepte erlassen.

2.3 Die Einheiten unterteilen sich in Grundeinheiten und Ergänzungseinheiten.

2.3.1 Grundeinheiten decken die wesentlichen Fähigkeiten eines oder mehrerer Fachdienste für den Katastrophenschutz ab.

2.3.2 Ergänzungseinheiten sind separate Einheiten, auch weiterer Fachdienste, die jeweils eigene Fähigkeiten abbilden und auch eigenständig Einsätze wahrnehmen. Des Weiteren verstärken die Ergänzungseinheiten die Grundeinheiten mit ihren zusätzlichen Fähigkeiten.

2.4 Einsatzkontingente bündeln komplexe Fähigkeiten.

2.4.1 Einsatzkontingente setzen sich aus mehreren Grund- und Ergänzungseinheiten zusammen.

2.4.2 Für die Fachdienste Betreuungsdienst, Sanitätsdienst und Wasserrettungsdienst werden Einsatzkontingente vorgeplant.

2.4.3 Einsatzkontingente können hierüber hinaus lageangepasst zusammengestellt werden (für Logistik, Patiententransport etc.).

Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 8 des RdErl. vom 10. Mai 2023 (Nds. MBl. S. 356)