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  • ab 10.03.1977 (aktuelle Fassung)

Zuständigkeit für die Bearbeitung von Schadensersatzansprüchen, die aus Maßnahmen vom Polizeivollzugsbeamten entstehen, wenn diese als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft tätig werden

Bibliographie

Titel
Zuständigkeit für die Bearbeitung von Schadensersatzansprüchen, die aus Maßnahmen vom Polizeivollzugsbeamten entstehen, wenn diese als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft tätig werden
Redaktionelle Abkürzung
ZSEPHSARdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
34500000003001

Gem. RdErl. d. MJ u. d. MI v. 2.2.1977 - 3431-202.17-22.2 (2)-03142 -

Vom 2. Februar 1977 (Nds. MBl. S. 262) (1)

- GültL MI 50/86 -

- VORIS 34500 00 00 03 001 -

Maßnahmen von Polizeivollzugsbeamten, die sie als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft getroffen haben, führten wiederholt zu Schadensersatzansprüchen gegen das Land Niedersachsen.

Zur Behebung von Zweifeln, ob die Polizeibehörden oder die Behörden der Justizverwaltung für die Bearbeitung dieser Schadensersatzansprüche zuständig sind, ist künftig wie folgt zu verfahren:

(1) Red. Anm.:

PolNBl. S. 174