§ 4 NDZInVeKoSV - Ausschlussflächen für bestimmte Öko-Regelungen
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsische Verordnung zur Durchführung der Direktzahlungen und des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (NDZInVeKoSV)
- Amtliche Abkürzung
- NDZInVeKoSV
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78600
1Für die Öko-Regelungen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a und b GAPDZG kommen Ackerflächen nicht in Betracht, die eine besondere Bedeutung für den Schutz gefährdeter Pflanzenarten und -gesellschaften auf Ackerflächen haben. 2Dies sind Ackerflächen,
- 1.
auf denen mindestens eine gefährdete Ackerwildkrautart oder mindestens eine gefährdete Ackerwildkrautgesellschaft aus Anlage 2 vorhanden ist und
- 2.
die in der Fachanwendung ANDI - Agrarförderung Niedersachsen unter https://sla.niedersachsen.de/andi-web für die Antragstellung in geodatenbasierter Form nach § 5 Abs. 2 des GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetzes als Ausschlussfläche gekennzeichnet sind.