Abschnitt 5 LBlFErl - Schlussbestimmungen
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Leistungen aus dem Landesfonds für blinde Menschen in besonderen Lebenssituationen (Landesblindenfonds) und aus dem Assistenzleistungsfonds für ehrenamtlich tätige Menschen mit Behinderungen in leitender Funktion oder in Gremien
- Redaktionelle Abkürzung
- LBlFErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21141
Dieser Erl. tritt am 1. 1. 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2025 außer Kraft.
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 5 des Erl. vom 11. Dezember 2020 (Nds. MBl. S. 1620)
An das
Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie