Abschnitt 3 SportFSRdErl - Antragstellung
Bibliographie
- Titel
- Sportfreundliche Schule
- Redaktionelle Abkürzung
- SportFSRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
Schulen, die erstmals die Zusatzbezeichnung "Sportfreundliche Schule" verwenden möchten, reichen ihren Antrag bei dem jeweils zuständigen Regionalen Landesamt für Schule und Bildung ein, das über die Bewerbung entscheidet. Der Antrag bedarf der Zustimmung des Schulträgers. Die Bewerbung zur "Sportfreundlichen Schule" erfolgt gemeinsam mit mindestens einem Sportverein oder einem Sportfachverband.
Der Antrag ist formlos - elektronisch und/oder in Papierform - zu stellen. Im Antrag ist darzulegen und zu begründen, welche Kriterien die Schule erfüllt.
Zusätzlich soll der Antrag enthalten
eine Selbsteinschätzung der Schule anhand des Scoring-Modells (Anlage 1 bzw. Anlage 2 je nach Schulform) und
ein Stammdatenblatt der Schule (Anlage 3).
Schulen können sich im Vorfeld einer Antragstellung über das Beratungs- und Unterstützungssystem von dem zuständigen Regionalen Landesamt für Schule und Bildung beraten lassen.
Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 7 des RdErl. vom 1. November 2023 (SVBl. S. 594)