Abschnitt IV UGBEAV - Schlussvorschriften
Bibliographie
- Titel
- Besuchserlaubnisse für Interviews mit Untersuchungsgefangenen
- Redaktionelle Abkürzung
- UGBEAV,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 34220
1. Für die Besichtigung von Justizvollzugseinrichtungen durch Journalistinnen und Journalisten, für allgemeine Gespräche zum Untersuchungshaftvollzug sowie Aufnahmen auf Bild- oder Tonträgern mit Gefangenen und Bediensteten in diesem Zusammenhang sind die Ziffern 4.6. und 4.7. der AV d. MJ "Medien- und Öffentlichkeitsarbeit der Justiz" (1270 - ÖA.5) in der jew. geltenden Fassung zu beachten.
2. Diese AV tritt am 1.1.2019 in Kraft.