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  • ab 01.01.2019 (aktuelle Fassung)

Abschnitt IV UGBEAV - Schlussvorschriften

Bibliographie

Titel
Besuchserlaubnisse für Interviews mit Untersuchungsgefangenen
Redaktionelle Abkürzung
UGBEAV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
34220

1. Für die Besichtigung von Justizvollzugseinrichtungen durch Journalistinnen und Journalisten, für allgemeine Gespräche zum Untersuchungshaftvollzug sowie Aufnahmen auf Bild- oder Tonträgern mit Gefangenen und Bediensteten in diesem Zusammenhang sind die Ziffern 4.6. und 4.7. der AV d. MJ "Medien- und Öffentlichkeitsarbeit der Justiz" (1270 - ÖA.5) in der jew. geltenden Fassung zu beachten.

2. Diese AV tritt am 1.1.2019 in Kraft.