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§ 38 NAbgG - Besteuerung

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages (Niedersächsisches Abgeordnetengesetz - NAbgG)
Amtliche Abkürzung
NAbgG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
11110030000000

§ 22 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes ist erstmals auf die Entschädigungen nach diesem Gesetz anzuwenden.