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§ 38 AbgG - Besteuerung

Bibliographie

Titel
[keine Angabe]
Redaktionelle Abkürzung
AbgG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
11110030000000

§ 22 Ziffer 4 des Einkommensteuergesetzes ist erstmals auf die Entschädigungen nach diesem Gesetz anzuwenden.