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  • ab 01.01.2020 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 8 RIT - Schlussbestimmungen

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in der Tagesbetreuung für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung (RIT)
Amtliche Abkürzung
RIT
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21133

Dieser Erl. tritt mit Wirkung vom 1.1.2020 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2024 außer Kraft.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 8 des Erlasses vom 26. Februar 2020 (Nds. MBl. S. 293)

An die
Niedersächsische Landesschulbehörde

Nachrichtlich:

An die
örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe