Abschnitt 8 RIT - Schlussbestimmungen
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in der Tagesbetreuung für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung (RIT)
- Amtliche Abkürzung
- RIT
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21133
Dieser Erl. tritt mit Wirkung vom 1.1.2020 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2024 außer Kraft.
Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 8 des Erlasses vom 26. Februar 2020 (Nds. MBl. S. 293)
An die
Niedersächsische Landesschulbehörde
Nachrichtlich:
An die
örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe