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  • ab 27.04.2000 (aktuelle Fassung)

Prüfungsordnung für die Durchführung von Prüfungen zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister für Bäderbetriebe/Geprüfte Meisterin für Bäderbetriebe im Land Niedersachsen

Bibliographie

Titel
Prüfungsordnung für die Durchführung von Prüfungen zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister für Bäderbetriebe/Geprüfte Meisterin für Bäderbetriebe im Land Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
BademeiPrüfO,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22420000000042

Bek. d. MK vom 25.2.2000 - 4052-87 144/10/1 -

Vom 25. Februar 2000 (Nds. MBl. S. 225)

- VORIS 22420 00 00 00 042 -

Bezug: Bek. v. 10.1.1977 (Nds. MBl. S. 159)

Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 9.2.2000 hat die BezReg Hannover als zuständige Stelle gemäß den §§ 46 und 58 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vom 14.8.1969 (BGBl. I S. 1112), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 25.3.1998 (BGBl. I S. 596), die in der Anlage abgedruckte Prüfungsordnung erlassen.

Ich habe die Prüfungsordnung gemäß § 46 Abs. 1 i. V. m. § 41 Satz 4 BBiG genehmigt und gebe sie hiermit bekannt.

Anlage

Prüfungsordnung für die Durchführung von Prüfungen zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister für Bäderbetriebe/Geprüfte Meisterin für Bäderbetriebe im Land Niedersachsen

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
I .Abschnitt
Prüfungsausschüsse
Errichtung1
Zusammensetzung und Berufung2
Ausgeschlossene Personen und Besorgnis der Befangenheit3
Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung4
Geschäftsführung5
Verschwiegenheit6
II. Abschnitt
Vorbereitung der Prüfung
Prüfungstermine und Prüfungsfristen7
Örtliche Zuständigkeit8
Zulassungsvoraussetzungen9
Anmeldung zur Prüfung10
Entscheidung über die Zulassung11
III. Abschnitt
Durchführung der Prüfung
Prüfungsgegenstand12
Inhalt und Gliederung der Prüfung13
Prüfungsaufgaben14
Nichtöffentlichkeit15
Leitung und Aufsicht16
Ausweispflicht und Belehrung17
Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße18
Rücktritt, Nichtteilnahme19
IV. Abschnitt
Bewertung, Feststellung und Bekanntgabe sowie Beurkundung des Prüfungsergebnisses
Bewertung20
Feststellung und Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses21
Prüfungszeugnis und Meisterbrief22
Anrechnung anderer Prüfungsleistungen23
Nicht bestandene Prüfung24
V. Abschnitt
Wiederholungsprüfung
Wiederholung der Prüfung25
VI. Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Rechtsbehelfe26
Prüfungsunterlagen27
Übergangsregelungen28
In-Kraft-Treten29