Abschnitt 7 NWaldLG-RdErl - 7. Evaluierung
Bibliographie
- Titel
- Ausführungsbestimmungen zum NWaldLG
- Redaktionelle Abkürzung
- NWaldLG-RdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 79100
Die neuen Regelungen zur Umwandlung und Kompensation sollen evaluiert werden. Der obersten Waldbehörde sind die Daten nach Vorgabe des ML jährlich zum 1. März zu übermitteln. Fehlanzeige ist erforderlich.