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  • ab 05.11.2016 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 7 NWaldLG-RdErl - 7. Evaluierung

Bibliographie

Titel
Ausführungsbestimmungen zum NWaldLG
Redaktionelle Abkürzung
NWaldLG-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
79100

Die neuen Regelungen zur Umwandlung und Kompensation sollen evaluiert werden. Der obersten Waldbehörde sind die Daten nach Vorgabe des ML jährlich zum 1. März zu übermitteln. Fehlanzeige ist erforderlich.