Abschnitt 2 SportFSRdErl - Aufgaben und Ziele der Sportfreundlichen Schulen
Bibliographie
- Titel
- Sportfreundliche Schule
- Redaktionelle Abkürzung
- SportFSRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
Sportfreundliche Schulen nehmen Sport und Gesundheit in ihr Schulprogramm auf und fördern mit vielfältigen Bewegungsangeboten und Ermunterung zu gesunder Ernährung die Entwicklung von Schülerinnen und Schülern sowie aller anderen an Schule tätigen Personen.
Voraussetzungen für die Beantragung der Genehmigung der Verwendung der Zusatzbezeichnung "Sportfreundliche Schule"
Sportfreundliche Schulen
weisen die angestrebte sportliche Orientierung als "Sportfreundliche Schule" im Schulprogramm und Schulcurriculum nach
haben ein Leitbild oder ein Schulmotto, aus dem ein sportlicher und gesundheitlicher Schwerpunkt oder der Bezug zum Sport erkennbar ist
verwenden den angestrebten sportlichen Schwerpunkt für die Profilbildung bzw. Schwerpunktsetzung der Schule
haben in ihren schuleigenen Curricula bzw. Arbeitsplänen sportliche und gesundheitsfördernde Akzente gesetzt
können die Zustimmung ihres Schulträgers zur Antragstellung nachweisen
kooperieren aktiv mit Sportvereinen und / oder Sportfachverbänden
organisieren bewegungs- und gesundheitsfördernde schulinterne Aktionstage und führen diese durch
nehmen regelmäßig an Schulvergleichswettkämpfen (z. B. sportartenspezifische Turniere) teil
haben ein vielfältiges Angebot an Sportarbeitsgemeinschaften oder Ganztagsangeboten im Sport und / oder im Bereich gesunder Ernährung
führen den Schwimmunterricht entsprechend der Vorgaben durch
setzen zusätzliche bewegungsfördernde Angebote im Schulalltag um (z. B. bewegte Pause, Frühsport, bewegter Unterricht; hierfür ist das Schulgelände bewegungsfreundlich und barrierefrei gestaltet)
fördern aktiv die Teilnahme der Lehrkräfte / pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Fortbildungsmaßnahmen zu den Themen Sport, Ernährung und Gesundheit
setzen sich mit den Themen Sport, Ernährung und Gesundheit im Unterricht und in Projekten auseinander
verfügen über ein gesundes Verpflegungs- und Getränkeangebot oder weisen entsprechende Aktivitäten und Projekte nach
pflegen eine Anerkennungskultur für Leistungen, Fairness und Engagement im Sportbereich
binden Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte/an Schule tätige Personengruppen aktiv in das Konzept "Sportfreundliche Schule" mit ein
Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 7 des RdErl. vom 1. November 2023 (SVBl. S. 594)