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  • ab 01.10.2019 (aktuelle Fassung)

§ 10 IT-StV - Unzulässigkeit eines Insolvenzverfahrens

Bibliographie

Titel
Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG (IT-Staatsvertrag)
Redaktionelle Abkürzung
IT-StV,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20500

Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der gemeinsamen Anstalt ist unzulässig.