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  • ab 01.01.1970 (aktuelle Fassung)

§ 9 SondHilfG

Bibliographie

Titel
Gesetz über Gewährung von Sonderhilfe für Verfolgte der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft (Personenschaden)
Redaktionelle Abkürzung
SondHilfG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
25100010000000

Auf das Verfahren in Sonderhilfssachen finden die Vorschriften des Neunten Abschnitts des Bundesentschädigungsgesetzes und die Vorschriften der Zuständigkeits- und Verfahrensordnung zum Bundesentschädigungsgesetz für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung und zur Angleichung des Sonderhilfe- und des Haftentschädigungsgesetzes vom 26. August 1969 (Nieders. GVBl. S. 164) Anwendung.