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  • ab 01.10.2019 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 RFlurbTGBau - Leistungsverzeichnisse, Formblätter

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Herstellung von Anlagen durch die Teilnehmergemeinschaft in Verfahren nach dem FlurbG (RFlurbTGBau)
Amtliche Abkürzung
RFlurbTGBau
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78350

Die Angebotsunterlagen werden mithilfe von standardisierten Leistungsverzeichnissen erstellt. Die Bauleitung stellt sicher, dass die Ausschreibung in einer Form erfolgt, die ein wirtschaftliches Ergebnis zulässt.

Für die Erstellung der Unterlagen werden die Formblätter aus dem Vergabe- und Vertragshandbuch des Bundes verwandt (VHB).

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 5 des Runderlasses vom 5. September 2019 (Nds. MBl. S. 1345)