§ 79a ZRHO - Zustellungszeugnisse im Anwendungsbereich des Haager Zustellungsübereinkommens vom 15. November 1965
Bibliographie
- Titel
- Rechtshilfeordnung für Zivilsachen (ZRHO)
- Amtliche Abkürzung
- ZRHO
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 31020000000001
Im Anwendungsbereich des Haager Zustellungsübereinkommens vom 15. November 1965 ist das Zustellungszeugnis ausschließlich nach dem Muster ZRH 1 zu erteilen. Die Eintragungen in dem Zustellungszeugnis können in deutscher, englischer oder französischer Sprache gemacht werden. Im Übrigen ist nach § 78 zu verfahren.
Soweit die EG-Zustellungsverordnung Vorrang hat, wird für die Zustellungsbescheinigung auf § 65p verwiesen.