Anlage APVO-Lehr
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO-Lehr)
- Amtliche Abkürzung
- APVO-Lehr
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20411
(zu § 2 Abs. 1 Satz 1, § 9 Abs. 1 und § 14a Abs. 2 Satz 3)
- 1.
Kompetenzbereich Unterrichten
- 1.1
Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst planen Unterricht fach-, sach- und schülergerecht sowie lernwirksam.
- 1.1.1
Sie ermitteln die Lernausgangslage, stellen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler fest, setzen didaktische Schwerpunkte und wählen entsprechende Unterrichtsinhalte und Methoden, Arbeits- und Kommunikationsformen aus.
- 1.1.2
Sie formulieren und begründen Lernziele unter Berücksichtigung der Kerncurricula im Hinblick auf erwartete Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler.
- 1.1.3
Sie berücksichtigen bei der Unterrichtsplanung die geschlechterspezifische, soziale, kognitive, emotionale, kulturelle und sprachliche Heterogenität der Lerngruppe.
- 1.1.4
Sie berücksichtigen bei der Konzeption des Unterrichts die Möglichkeiten des fächerübergreifenden und -verbindenden sowie des interkulturellen Lernens.
- 1.1.5
Sie stellen eine hinreichende Übereinstimmung zwischen den fachwissenschaftlichen Grundlagen sowie den fachdidaktischen und methodischen Entscheidungen her.
- 1.1.6
Sie strukturieren den Verlauf des Unterrichts für einen bestimmten Zeitrahmen.
- 1.2
Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst führen Unterricht fach-, sach- und schülergerecht sowie lernwirksam durch.
- 1.2.1
Sie unterstützen Lernprozesse auf der Grundlage psychologischer und neurobiologischer Erkenntnisse sowie auf der Grundlage von Theorien über das Lernen und Lehren.
- 1.2.2
Sie organisieren Lernumgebungen, die unterschiedliche Lernvoraussetzungen und unterschiedliche soziale und kulturelle Lebensvoraussetzungen berücksichtigen, Lernprozesse der Schülerinnen und Schüler anregen und eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Lernen und Arbeiten fördern.
- 1.2.3
Sie berücksichtigen die Bedingungen von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen und tragen dadurch deren Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung Rechnung.
- 1.2.4
Sie organisieren den Unterrichtsablauf sowie den Einsatz von Methoden und Medien im Hinblick auf die Optimierung der Lernprozesse.
- 1.2.5
Sie wählen Formen der Präsentation und Sicherung von Arbeitsergebnissen, die das Gelernte strukturieren, festigen und es zur Grundlage weiterer Lehr-Lern-Prozesse werden lassen.
- 1.2.6
Sie schaffen ein kooperatives, lernförderliches Klima durch eine Kommunikation, die schülerorientiert ist und deutlich macht, dass andere geachtet und wertgeschätzt werden.
- 1.3
Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst evaluieren und reflektieren Unterricht.
- 1.3.1
Sie evaluieren Unterricht und reflektieren ihn, auch mit Kolleginnen und Kollegen, im Hinblick auf Lernwirksamkeit und Nachhaltigkeit für die Schülerinnen und Schüler.
- 1.3.2
Sie nutzen die aus dem Reflexionsprozess gewonnenen Erkenntnisse für die Optimierung des Unterrichtens, auch in Kooperation mit Kolleginnen und Kollegen.
- 2.
Kompetenzbereich Erziehen
- 2.1
Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst vermitteln Wertvorstellungen und Normen und fördern eigenverantwortliches Urteilen und Handeln der Schülerinnen und Schüler.
- 2.1.1
Sie reflektieren ihr Handeln, insbesondere ihr Handeln als Vorbild.
- 2.1.2
Sie gestalten soziale Beziehungen positiv durch Kommunikation und Interaktion.
- 2.1.3
Sie gestalten die Lehrer-Schüler-Beziehung vertrauensvoll.
- 2.1.4
Sie unterstützen Schülerinnen und Schüler bei der Entwicklung einer individuellen Wertehaltung.
- 2.1.5
Sie schärfen den Blick für Geschlechtergerechtigkeit und machen Wahrnehmungsmuster auch im Hinblick auf Chancengleichheit der Geschlechter bewusst.
- 2.1.6
Sie beachten die Grenzen ihrer erzieherischen Einflussnahme.
- 2.2
Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst unterstützen die individuelle Entwicklung der Schülerinnen und Schüler und die Erziehungsprozesse in der jeweiligen Lerngruppe.
- 2.2.1
Sie nehmen persönliche, soziale, kulturelle und gegebenenfalls berufliche Lebensbedingungen der Schülerinnen und Schüler wahr.
- 2.2.2
Sie berücksichtigen interkulturelle erzieherische Aspekte des Unterrichts, darunter auch kulturspezifische Differenzen.
- 2.2.3
Sie ergreifen Maßnahmen der pädagogischen Unterstützung und Prävention, die sich sowohl auf einzelne Schülerinnen und Schüler als auch auf die Lerngruppe beziehen.
- 2.3
Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst gehen konstruktiv mit Schwierigkeiten und Konflikten in Unterricht und Schule um.
- 2.3.1
Sie erarbeiten mit Schülerinnen und Schülern Regeln des Umgangs miteinander und achten auf deren Einhaltung.
- 2.3.2
Sie verfügen über Strategien zum Umgang und zur Lösung von Konflikten und wenden diese an.
- 2.4
Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst kooperieren mit allen am Erziehungsprozess Beteiligten.
- 2.4.1
Sie reflektieren und entwickeln kontinuierlich ihr Erziehungskonzept.
- 2.4.2
Sie stimmen ihre individuellen Erziehungsziele auf das Erziehungskonzept der Schule ab.
- 2.4.3
Sie treten mit den Erziehungsberechtigten über ihr erzieherisches Handeln in Dialog.
- 2.4.4
Sie nutzen Kooperationsmöglichkeiten mit außerschulischen Erziehungsinstitutionen.
- 3.
Kompetenzbereich Beurteilen, Beraten und Unterstützen, Diagnostizieren und Fördern
- 3.1
Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst beurteilen die Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern nach transparenten Maßstäben.
- 3.1.1
Sie kennen unterschiedliche Formen der Leistungsmessung und Leistungsbeurteilung und wenden sie reflektiert an.
- 3.1.2
Sie entwickeln Beurteilungskriterien, Bewertungsmaßstäbe und die notwendigen Instrumente der Leistungserfassung gemeinsam in schulischen Gremien auf der Grundlage rechtlicher Vorgaben.
- 3.1.3
Sie wenden die vereinbarten Beurteilungskriterien, Bewertungsmaßstäbe und Instrumente der Leistungserfassung schüler- und situationsgerecht an und machen diese den Schülerinnen und Schülern sowie den Erziehungsberechtigten transparent.
- 3.1.4
Sie dokumentieren und evaluieren die Leistungsbewertung regelmäßig.
- 3.1.5
Sie fördern die Fähigkeit der Schülerinnen und Schüler zur Selbst- und Fremdbeurteilung.
- 3.2
Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst erkennen Beratungsbedarf, beraten und unterstützen Schülerinnen und Schüler sowie Erziehungsberechtigte und nutzen die Möglichkeiten der kollegialen Beratung.
- 3.2.1
Sie reflektieren Theorien, Modelle und Instrumente der Beratung anwendungsbezogen.
- 3.2.2
Sie erkennen Entwicklungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler.
- 3.2.3
Sie beraten und unterstützen Schülerinnen und Schüler in ihrer Lern- und Persönlichkeitsentwicklung.
- 3.2.4
Sie unterstützen Erziehungsberechtigte bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsaufgabe.
- 3.2.5
Sie beraten Erziehungsberechtigte in Fragen der Lernentwicklung der Schülerin oder des Schülers.
- 3.2.6
Sie beraten sich aufgaben- und fallbezogen mit Kolleginnen und Kollegen.
- 3.2.7
Sie kennen die gesetzlichen Grundlagen des Kinder- und Jugendschutzes und werden fallbezogen ihrer Fürsorge- und Beratungspflicht gerecht.
- 3.2.8
Sie erkennen die Möglichkeiten und Grenzen der schulischen Beratung und beziehen außerschulische Beratungsmöglichkeiten bedarfsgerecht ein.
- 3.3
Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst beobachten, beschreiben und analysieren die individuellen Lernvoraussetzungen und -entwicklungen der Schülerinnen und Schüler und entwickeln auf der Basis dieser Diagnose geeignete Fördermaßnahmen.
- 3.3.1
Sie wertschätzen den individuellen Lernfortschritt ihrer Schülerinnen und Schüler, vermitteln Vertrauen in deren eigene Leistungsfähigkeit und ermuntern sie, Hilfen einzufordern.
- 3.3.2
Sie kennen und nutzen diagnostische Verfahren zur Feststellung der kognitiven, sprachlichen, emotionalen und sozialen Entwicklungsstände und Lernpotentiale.
- 3.3.3
Sie entwickeln, auch mit Kolleginnen und Kollegen, individuelle Förderpläne für Schülerinnen und Schüler und machen sie ihnen und den Erziehungsberechtigten transparent.
- 3.3.4
Sie fördern mit Kolleginnen und Kollegen Schülerinnen und Schüler entsprechend deren Fertigkeiten und kognitiven, emotionalen und sozialen Voraussetzungen.
- 3.3.5
Sie evaluieren mit Kolleginnen und Kollegen, Schülerinnen und Schülern sowie Erziehungsberechtigten die Ergebnisse der getroffenen Fördermaßnahmen, melden Lernfortschritte zurück und entwickeln die Förderkonzepte weiter.
- 3.3.6
Sie kennen und nutzen bei Bedarf außerschulische Förderangebote.
- 4.
Kompetenzbereich Mitwirken bei der Gestaltung der Eigenverantwortlichkeit der Schule und Weiterentwickeln der eigenen Berufskompetenz
- 4.1
Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst nehmen Schule als sich entwickelndes System wahr.
- 4.1.1
Sie wirken bei der Umsetzung des Schulprogramms mit und vertreten es aktiv.
- 4.1.2
Sie wirken bei der Entwicklung der Qualität von Unterricht und anderer schulischer Prozesse auf der Basis eines begründeten Verständnisses von gutem Unterricht und guter Schule mit.
- 4.1.3
Sie handeln im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen.
- 4.2
Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst entwickeln die eigene Berufskompetenz weiter.
- 4.2.1
Sie analysieren und reflektieren die eigene Leistung an den Lernaktivitäten und am Lernfortschritt der Schülerinnen und Schüler.
- 4.2.2
Sie ermitteln selbst ihren Qualifizierungsbedarf bezogen auf die eigenen beruflichen Anforderungen.
- 4.2.3
Sie zeigen Eigeninitiative bei der Weiterentwicklung ihrer Kompetenzen auch über den Unterricht hinaus.
- 4.2.4
Sie nutzen die Möglichkeiten kollegialer Beratung.
- 4.2.5
Sie dokumentieren Ergebnisse von Evaluation und Reflexion des eigenen Lehrerhandelns.
- 4.2.6
Sie dokumentieren ihre Ausbildungsschwerpunkte sowie zusätzlich erworbene Kompetenzen.
- 5.
Kompetenzbereich Personale Kompetenzen
- 5.1
Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst entwickeln ein professionelles Konzept ihrer Lehrerrolle und ein konstruktives Verhältnis zu den Anforderungen des Lehrberufs.
- 5.1.1
Sie orientieren ihr Handeln an einem Menschenbild, das auf der Grundlage des Christentums, des europäischen Humanismus und der Ideen der liberalen, demokratischen und sozialen Freiheitsbewegung beruht.
- 5.1.2
Sie orientieren ihr Handeln an dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes.
- 5.1.3
Sie pflegen einen von gegenseitigem Respekt und Wertschätzung geprägten Umgang mit allen an der Schule Beteiligten.
- 5.1.4
Sie üben ihren Beruf als öffentliches Amt mit besonderer Verpflichtung und Verantwortung für die Schülerinnen und Schüler sowie für die Gesellschaft aus.
- 5.1.5
Sie richten ihr Handeln an den Erfordernissen einer Bildung für nachhaltige Entwicklung aus.
- 5.2
Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst übernehmen Verantwortung für sich und ihre Arbeit.
- 5.2.1
Sie handeln im Bewusstsein der Wechselwirkung ihres individuellen Handelns und des Systems Schule.
- 5.2.2
Sie zeigen die Bereitschaft zu lebenslangem eigenverantwortlichen Lernen.
- 5.2.3
Sie organisieren ihre Arbeit selbständig und ökonomisch zu ihrer eigenen Entlastung.
- 5.2.4
Sie sind fähig und bereit, sich mit eigenem und fremdem Handeln reflektierend auseinanderzusetzen.
- 5.3
Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst agieren mit allen an Schule Beteiligten verantwortungsbewusst.
- 5.3.1
Sie arbeiten kollegial und teamorientiert.
- 5.3.2
Sie sind zu konstruktiver Kritik bereit und fähig.
- 5.3.3
Sie verfügen über Konzepte und die Fähigkeit zur Konfliktbewältigung.