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Anlage 1 APVO-Lehr

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO-Lehr)
Amtliche Abkürzung
APVO-Lehr
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

(zu § 2 Abs. 1 Satz 1 und § 9 Abs. 1)

  1. 1.

    Kompetenzbereich Unterrichten

  2. 1.1

    Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst planen Unterricht fach-, sach- und schülergerecht sowie lernwirksam.

  3. 1.1.1

    Sie ermitteln die Lernausgangslage, stellen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler fest, setzen didaktische Schwerpunkte und wählen entsprechende Unterrichtsinhalte und Methoden, Arbeits- und Kommunikationsformen aus.

  4. 1.1.2

    Sie formulieren und begründen Lernziele unter Berücksichtigung der Kerncurricula im Hinblick auf erwartete Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler.

  5. 1.1.3

    Sie berücksichtigen bei der Unterrichtsplanung die geschlechterspezifische, soziale, kulturelle und sprachliche Heterogenität der Lerngruppe.

  6. 1.1.4

    Sie berücksichtigen bei der Konzeption des Unterrichts die Möglichkeiten des fächerübergreifenden und -verbindenden sowie des interkulturellen Lernens.

  7. 1.1.5

    Sie stellen eine hinreichende Übereinstimmung zwischen den fachwissenschaftlichen Grundlagen sowie den fachdidaktischen und methodischen Entscheidungen her.

  8. 1.1.6

    Sie strukturieren den Verlauf des Unterrichts für einen bestimmten Zeitrahmen.

  9. 1.2

    Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst führen Unterricht fach-, sach- und schülergerecht sowie lernwirksam durch.

  10. 1.2.1

    Sie unterstützen Lernprozesse auf der Grundlage psychologischer und neurobiologischer Erkenntnisse sowie auf der Grundlage von Theorien über das Lernen und Lehren.

  11. 1.2.2

    Sie organisieren Lernumgebungen, die unterschiedliche Lernvoraussetzungen und unterschiedliche soziale und kulturelle Lebensvoraussetzungen berücksichtigen, Lernprozesse der Schülerinnen und Schüler anregen und eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Lernen und Arbeiten fördern.

  12. 1.2.3

    Sie organisieren den Unterrichtsablauf sowie den Einsatz von Methoden und Medien im Hinblick auf die Optimierung der Lernprozesse.

  13. 1.2.4

    Sie wählen Formen der Präsentation und Sicherung von Arbeitsergebnissen, die das Gelernte strukturieren, festigen und es zur Grundlage weiterer Lehr-Lern-Prozesse werden lassen.

  14. 1.2.5

    Sie schaffen ein kooperatives, lernförderliches Klima durch eine Kommunikation, die schülerorientiert ist und deutlich macht, dass andere geachtet und wertgeschätzt werden.

  15. 1.3

    Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst evaluieren und reflektieren Unterricht.

  16. 1.3.1

    Sie evaluieren Unterricht und reflektieren ihn, auch mit Kolleginnen und Kollegen, im Hinblick auf Lernwirksamkeit und Nachhaltigkeit für die Schülerinnen und Schüler.

  17. 1.3.2

    Sie nutzen die aus dem Reflexionsprozess gewonnenen Erkenntnisse für die Optimierung des Unterrichtens, auch in Kooperation mit Kolleginnen und Kollegen.

  18. 2.

    Kompetenzbereich Erziehen

  19. 2.1

    Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst vermitteln Wertvorstellungen und Normen und fördern eigenverantwortliches Urteilen und Handeln der Schülerinnen und Schüler.

  20. 2.1.1

    Sie reflektieren ihr Handeln, insbesondere ihr Handeln als Vorbild.

  21. 2.1.2

    Sie gestalten soziale Beziehungen positiv durch Kommunikation und Interaktion.

  22. 2.1.3

    Sie gestalten die Lehrer-Schüler-Beziehung vertrauensvoll.

  23. 2.1.4

    Sie unterstützen Schülerinnen und Schüler bei der Entwicklung einer individuellen Wertehaltung.

  24. 2.1.5

    Sie schärfen den Blick für Geschlechtergerechtigkeit und machen Wahrnehmungsmuster auch im Hinblick auf Chancengleichheit der Geschlechter bewusst.

  25. 2.1.6

    Sie beachten die Grenzen ihrer erzieherischen Einflussnahme.

  26. 2.2

    Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst unterstützen die individuelle Entwicklung der Schülerinnen und Schüler und die Erziehungsprozesse in der jeweiligen Lerngruppe.

  27. 2.2.1

    Sie nehmen persönliche, soziale, kulturelle und gegebenenfalls berufliche Lebensbedingungen der Schülerinnen und Schüler wahr.

  28. 2.2.2

    Sie berücksichtigen interkulturelle erzieherische Aspekte des Unterrichts, darunter auch kulturspezifische Differenzen.

  29. 2.2.3

    Sie ergreifen Maßnahmen der pädagogischen Unterstützung und Prävention, die sich sowohl auf einzelne Schülerinnen und Schüler als auch auf die Lerngruppe beziehen.

  30. 2.3

    Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst gehen konstruktiv mit Schwierigkeiten und Konflikten in Unterricht und Schule um.

  31. 2.3.1

    Sie erarbeiten mit Schülerinnen und Schülern Regeln des Umgangs miteinander und achten auf deren Einhaltung.

  32. 2.3.2

    Sie verfügen über Strategien zum Umgang und zur Lösung von Konflikten und wenden diese an.

  33. 2.4

    Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst kooperieren mit allen am Erziehungsprozess Beteiligten.

  34. 2.4.1

    Sie reflektieren und entwickeln kontinuierlich ihr Erziehungskonzept.

  35. 2.4.2

    Sie stimmen ihre individuellen Erziehungsziele auf das Erziehungskonzept der Schule ab.

  36. 2.4.3

    Sie treten mit den Erziehungsberechtigten über ihr erzieherisches Handeln in Dialog.

  37. 2.4.4

    Sie nutzen Kooperationsmöglichkeiten mit außerschulischen Erziehungsinstitutionen.

  38. 3.

    Kompetenzbereich Beurteilen, Beraten und Unterstützen, Diagnostizieren und Fördern

  39. 3.1

    Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst beurteilen die Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern nach transparenten Maßstäben.

  40. 3.1.1

    Sie kennen unterschiedliche Formen der Leistungsmessung und Leistungsbeurteilung und wenden sie reflektiert an.

  41. 3.1.2

    Sie entwickeln Beurteilungskriterien, Bewertungsmaßstäbe und die notwendigen Instrumente der Leistungserfassung gemeinsam in schulischen Gremien auf der Grundlage rechtlicher Vorgaben.

  42. 3.1.3

    Sie wenden die vereinbarten Beurteilungskriterien, Bewertungsmaßstäbe und Instrumente der Leistungserfassung schüler- und situationsgerecht an und machen diese den Schülerinnen und Schülern sowie den Erziehungsberechtigten transparent.

  43. 3.1.4

    Sie dokumentieren und evaluieren die Leistungsbewertung regelmäßig.

  44. 3.1.5

    Sie fördern die Fähigkeit der Schülerinnen und Schüler zur Selbst- und Fremdbeurteilung.

  45. 3.2

    Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst erkennen Beratungsbedarf, beraten und unterstützen Schülerinnen und Schüler sowie Erziehungsberechtigte und nutzen die Möglichkeiten der kollegialen Beratung.

  46. 3.2.1

    Sie reflektieren Theorien, Modelle und Instrumente der Beratung anwendungsbezogen.

  47. 3.2.2

    Sie erkennen Entwicklungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler.

  48. 3.2.3

    Sie beraten und unterstützen Schülerinnen und Schüler in ihrer Lern- und Persönlichkeitsentwicklung.

  49. 3.2.4

    Sie unterstützen Erziehungsberechtigte bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsaufgabe.

  50. 3.2.5

    Sie beraten Erziehungsberechtigte in Fragen der Lernentwicklung der Schülerin oder des Schülers.

  51. 3.2.6

    Sie beraten sich aufgaben- und fallbezogen mit Kolleginnen und Kollegen.

  52. 3.2.7

    Sie erkennen die Möglichkeiten und Grenzen der schulischen Beratung und beziehen außerschulische Beratungsmöglichkeiten bedarfsgerecht ein.

  53. 3.3

    Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst beobachten, beschreiben und analysieren die individuellen Lernvoraussetzungen und -entwicklungen der Schülerinnen und Schüler und entwickeln auf der Basis dieser Diagnose geeignete Fördermaßnahmen.

  54. 3.3.1

    Sie wertschätzen den individuellen Lernfortschritt ihrer Schülerinnen und Schüler, vermitteln Vertrauen in deren eigene Leistungsfähigkeit und ermuntern sie, Hilfen einzufordern.

  55. 3.3.2

    Sie kennen und nutzen diagnostische Verfahren zur Feststellung der kognitiven, sprachlichen, emotionalen und sozialen Entwicklungsstände und Lernpotentiale.

  56. 3.3.3

    Sie entwickeln, auch mit Kolleginnen und Kollegen, individuelle Förderpläne für Schülerinnen und Schüler und machen sie ihnen und den Erziehungsberechtigten transparent.

  57. 3.3.4

    Sie fördern mit Kolleginnen und Kollegen Schülerinnen und Schüler entsprechend deren Fertigkeiten und kognitiven, emotionalen und sozialen Voraussetzungen.

  58. 3.3.5

    Sie evaluieren mit Kolleginnen und Kollegen, Schülerinnen und Schülern sowie Erziehungsberechtigten die Ergebnisse der getroffenen Fördermaßnahmen, melden Lernfortschritte zurück und entwickeln die Förderkonzepte weiter.

  59. 3.3.6

    Sie kennen und nutzen bei Bedarf außerschulische Förderangebote.

  60. 4.

    Kompetenzbereich Mitwirken bei der Gestaltung der Eigenverantwortlichkeit der Schule und Weiterentwickeln der eigenen Berufskompetenz

  61. 4.1

    Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst nehmen Schule als sich entwickelndes System wahr.

  62. 4.1.1

    Sie wirken bei der Umsetzung des Schulprogramms mit und vertreten es aktiv.

  63. 4.1.2

    Sie wirken bei der Entwicklung der Qualität von Unterricht und anderer schulischer Prozesse auf der Basis eines begründeten Verständnisses von gutem Unterricht und guter Schule mit.

  64. 4.1.3

    Sie handeln im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen.

  65. 4.2

    Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst entwickeln die eigene Berufskompetenz weiter.

  66. 4.2.1

    Sie analysieren und reflektieren die eigene Leistung an den Lernaktivitäten und am Lernfortschritt der Schülerinnen und Schüler.

  67. 4.2.2

    Sie ermitteln selbst ihren Qualifizierungsbedarf bezogen auf die eigenen beruflichen Anforderungen.

  68. 4.2.3

    Sie zeigen Eigeninitiative bei der Weiterentwicklung ihrer Kompetenzen auch über den Unterricht hinaus.

  69. 4.2.4

    Sie nutzen die Möglichkeiten kollegialer Beratung.

  70. 4.2.5

    Sie dokumentieren Ergebnisse von Evaluation und Reflexion des eigenen Lehrerhandelns.

  71. 4.2.6

    Sie dokumentieren ihre Ausbildungsschwerpunkte sowie zusätzlich erworbene Kompetenzen.

  72. 5.

    Kompetenzbereich Personale Kompetenzen

  73. 5.1

    Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst entwickeln ein professionelles Konzept ihrer Lehrerrolle und ein konstruktives Verhältnis zu den Anforderungen des Lehrberufs.

  74. 5.1.1

    Sie orientieren ihr Handeln an einem Menschenbild, das auf der Grundlage des Christentums, des europäischen Humanismus und der Ideen der liberalen, demokratischen und sozialen Freiheitsbewegung beruht.

  75. 5.1.2

    Sie orientieren ihr Handeln an dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes.

  76. 5.1.3

    Sie pflegen einen von gegenseitigem Respekt und Wertschätzung geprägten Umgang mit allen an der Schule Beteiligten.

  77. 5.1.4

    Sie üben ihren Beruf als öffentliches Amt mit besonderer Verpflichtung und Verantwortung für die Schülerinnen und Schüler sowie für die Gesellschaft aus.

  78. 5.1.5

    Sie richten ihr Handeln an den Erfordernissen einer Bildung für nachhaltige Entwicklung aus.

  79. 5.2

    Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst übernehmen Verantwortung für sich und ihre Arbeit.

  80. 5.2.1

    Sie handeln im Bewusstsein der Wechselwirkung ihres individuellen Handelns und des Systems Schule.

  81. 5.2.2

    Sie zeigen die Bereitschaft zu lebenslangem eigenverantwortlichen Lernen.

  82. 5.2.3

    Sie organisieren ihre Arbeit selbständig und ökonomisch zu ihrer eigenen Entlastung.

  83. 5.2.4

    Sie sind fähig und bereit, sich mit eigenem und fremdem Handeln reflektierend auseinanderzusetzen.

  84. 5.3

    Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst agieren mit allen an Schule Beteiligten verantwortungsbewusst.

  85. 5.3.1

    Sie arbeiten kollegial und teamorientiert.

  86. 5.3.2

    Sie sind zu konstruktiver Kritik bereit und fähig.

  87. 5.3.3

    Sie verfügen über Konzepte und die Fähigkeit zur Konfliktbewältigung.