§ 2a Nds. AG AbwAG - Bewertung von Stickstoff (Zu § 3 Abs. 1 und § 4 Abs 1 AbwAG)
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz (Nds. AG AbwAG)
- Amtliche Abkürzung
- Nds. AG AbwAG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 28200060000000
Ist der Überwachungswert für Stickstoff nach dem die Abwassereinleitung zulassenden Bescheid nur bei einer Abwassertemperatur von 12 Grad Celsius an aufwärts oder nur in der Zeit vom 1. Mai bis 31. Oktober einzuhalten, so ist dieser Wert der Festsetzung der Abwasserabgabe im gesamten Veranlagungszeitraum zu Grunde zu legen.