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§ 2a Nds. AG AbwAG - Bewertung von Stickstoff (Zu § 3 Abs. 1 und § 4 Abs 1 AbwAG)

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz (Nds. AG AbwAG)
Amtliche Abkürzung
Nds. AG AbwAG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28200060000000

Ist der Überwachungswert für Stickstoff nach dem die Abwassereinleitung zulassenden Bescheid nur bei einer Abwassertemperatur von 12 Grad Celsius an aufwärts oder nur in der Zeit vom 1. Mai bis 31. Oktober einzuhalten, so ist dieser Wert der Festsetzung der Abwasserabgabe im gesamten Veranlagungszeitraum zu Grunde zu legen.