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  • ab 19.10.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 5 RL PMVKiTaErl - Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Bibliographie

Titel
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der berufsbegleitenden Qualifizierung für pädagogische Fachkräfte zur Praxismentorin oder zum Praxismentor in Kindertageseinrichtungen sowie zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtungen und ausbildenden Schulen durch regionale Vernetzungstagungen (RL Praxismentoring und Vernetzung für Kitas)
Redaktionelle Abkürzung
RL PMVKiTaErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21133

5.1 Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung zur Projektförderung gewährt.

5.2 Zuwendungen für Maßnahmen nach Nummer 2.1 werden für Personal- und Sachausgaben bis zu einem Betrag von maximal 104 EUR je Unterrichtsstunde gewährt. Für Kurse, die in Doppeldozentur angeboten werden, erhöht sich der Betrag um maximal 77 EUR je Unterrichtsstunde. Für Kurse, die mit Übernachtung angeboten werden, erhöht sich der Betrag, der insgesamt für den Kurs auf Grundlage der angebotenen Unterrichtstunden gewährt wird, je Übernachtung einer teilnehmenden Person um maximal 60 EUR.

5.3 Zuwendungen für Maßnahmen nach Nummer 2.2 werden je regionaler Vernetzungstagung für Personal- und Sachausgaben bis zu einem Betrag von maximal 1 100 EUR gewährt. Sofern für die Maßnahme Räumlichkeiten angemietet werden müssen, erhöht sich die Zuwendung um maximal 500 EUR. Bei anfallenden Fahrt- und Übernachtungskosten der Dozierenden erhöht sich die Zuwendung um bis zu 400 EUR.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 7 des Erl. i.d.F. vom 12. November 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 542)