Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 02.02.2007 (aktuelle Fassung)

§ 22 NHafenO - Geltungsbereich

Bibliographie

Titel
Niedersächsische Hafenordnung (NHafenO) 
Amtliche Abkürzung
NHafenO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
96000

1Die Vorschriften dieses Teils gelten für das Be- und Entladen von Massengutschiffen, auf die das SOLAS-Übereinkommen von 1974 anzuwenden ist. 2Sie gelten nicht für das Be- und Entladen ausschließlich mit schiffseigenen Umschlagsanlagen.