§ 22 NHafenO - Geltungsbereich
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsische Hafenordnung (NHafenO)
- Amtliche Abkürzung
- NHafenO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 96000
1Die Vorschriften dieses Teils gelten für das Be- und Entladen von Massengutschiffen, auf die das SOLAS-Übereinkommen von 1974 anzuwenden ist. 2Sie gelten nicht für das Be- und Entladen ausschließlich mit schiffseigenen Umschlagsanlagen.