Art. 3 VSchZustRNVO - Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten auf verschiedenen Gebieten der Gefahrenabwehr
Bibliographie
- Titel
- Verordnung zur Neuordnung von Zuständigkeitsregelungen auf den Gebieten des Verbraucherschutzes und der Ernährungssicherstellung und -vorsorge
- Redaktionelle Abkürzung
- VSchZustRNVO,NI
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- Keine FN
Die Verordnung über Zuständigkeiten auf verschiedenen Gebieten der Gefahrenabwehr vom 18. Oktober 1994 (Nds. GVBl. S. 457), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10. August 2023 (Nds. GVBl. S. 183), wird wie folgt geändert:
- 1.
§ 2 wird wie folgt geändert:
- a)
Der bisherige Absatz 1 wird einziger Absatz und wie folgt geändert:
- aa)
Die Nummern 1, 5 bis 7, 9 und 11 werden gestrichen.
- bb)
Am Ende der Nummer 17 wird das Komma durch einen Punkt ersetzt.
- cc)
Nummer 18 wird gestrichen.
- b)
Absatz 2 wird gestrichen.
- 2.
§ 6d wird wie folgt geändert:
- aa)
Die Nummern 9 bis 9b werden gestrichen.
- bb)
Am Ende der Nummer 10 wird das Komma durch einen Punkt ersetzt.
- cc)
Die Nummern 16 bis 18, 20 bis 24, 26, 27, 30 und 31 werden gestrichen.
- 3.
§ 6f wird gestrichen.