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  • ab 15.03.2024 (aktuelle Fassung)

Art. 2 VSchZustRNVO - Änderung der Allgemeinen Zuständigkeitsverordnung für die Gemeinden und Landkreise zur Ausführung von Bundesrecht

Bibliographie

Titel
Verordnung zur Neuordnung von Zuständigkeitsregelungen auf den Gebieten des Verbraucherschutzes und der Ernährungssicherstellung und -vorsorge
Redaktionelle Abkürzung
VSchZustRNVO,NI
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
Keine FN

§ 1 der Allgemeinen Zuständigkeitsverordnung für die Gemeinden und Landkreise zur Ausführung von Bundesrecht vom 14. Dezember 2004 (Nds. GVBl. S. 589), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 12. Dezember 2023 (Nds. GVBl. S. 343), wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    Nummer 9 wird gestrichen.

  2. 2.

    Am Ende der Nummer 16 wird das Semikolon durch einen Punkt ersetzt.

  3. 3.

    Die Nummern 19 bis 23 werden gestrichen.